Einbürgerung wegen des drohenden Brexits

Gütersloh (jf). Die Vorzeichen dafür, dass es zu einem ungeordneten so genannten harten Brexit kommen kann, häufen sich und führen bei den in der Stadt und im Kreis Gütersloh lebenden Briten zu der Sorge, ob sie sich zukünftig noch in Deutschland und den anderen EU-Mitgliedsstaaten zeitlich unbegrenzt aufhalten und in Europa frei bewegen dürfen. Selbst wenn es  zu einer Verschiebung des Austrittsdatums kommen sollte, erscheint ein Verbleib des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union nahezu ausgeschlossen. Nicht zuletzt deshalb haben sich allein im Jahr 2019 bisher 46 britische Staatsangehörige - davon 33 durch den Kreis Gütersloh und 13 durch die Stadt Gütersloh - einbürgern lassen. In den Jahren 2017 und 2018  lagen die Gesamtzahlen bei 63 beziehungsweise 47, davon beim Kreis Gütersloh bei 34 und 27 und bei der Stadt Gütersloh bei  29 und 20. Zum 31. Dezember 2018 waren im Kreis Gütersloh 798 britische Staatsbürger registriert.

Britische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die derzeit in puncto Einbürgerung noch unentschlossen sind, haben nicht mehr viel Zeit für ihre Überlegungen, sollte es zum harten Brexit kommen. Die Ausländerbehörden der Stadt und des Kreises Gütersloh raten daher, möglichst schnell aktiv zu werden und die Einbürgerung bei den jeweiligen Meldebehörden der Wohnsitzgemeinde zu beantragen. Wegen der hohen Nachfrage nach Sprach- und den Einbürgerungstests, ist es derzeit schwierig, einen Termin vor dem 29. März zu erhalten. Daher hat das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW entschieden, dass die Vorlage einer entsprechenden Anmeldungsbestätigung des Kursträgers bei der Einbürgerungsbehörde für eine Prüfung im Zeitraum der Übergangsfrist ausreichend ist.

Folgende Voraussetzungen müssen grundsätzlich für eine Einbürgerung erfüllt sein:

  *   unbefristetes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung, eine BlaueKarte EU oder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die ihrem Zweck nach zu einem dauerhaften Aufenthalt führen kann
  *   bestandener Einbürgerungstest (Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland)
  *   seit acht Jahren gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  *   eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (auch für unterhaltsberechtigte Familienangehörige) ohne Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II
  *   ausreichende Deutschkenntnisse (B1-Sprachniveau)
  *   keine Verurteilung wegen einer Straftat
  *   Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland

Über weitere Einzelheiten informiert die Meldebehörden vor Ort in der jeweiligen Kommune oder die Kolleginnen bei der Einbürgerungsbehörde des Kreises (Kornelia Blakert Tel. 05241/85-2226 oder Marion Schlüter Tel. 05241/85-2225) oder bei der Stadt Gütersloh (Sandra Isenbort 05241/82-3321.)

 

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Einbürgerung wegen des drohenden Brexits
Quo vadis, Britannia? Die Vorzeichen für einen harten Brexit führen bei den in Gütersloh lebenden Briten zu der Sorge, ob sie sich zukünftig noch in den EU-Mitgliedsstaaten frei bewegen dürfen. Bild von Stefan Schweihofer auf Pixabay